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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

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Information zur freien Verfügung für die Presse

Vorsorgevollmacht so wichtig wie Testament

Initiative Selbstbestimmung: Ohne schriftliche Verfügung kann schnell ein
zwangsweises Betreuungsverfahren drohen

Vor Schicksalsschlägen ist niemand geschützt. Durch Unfall, schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit im Alter kann jeder unerwartet in eine Situationen geraten, in der er körperlich oder psychisch hilflos und nicht mehr in der Lage ist, eigenmächtig persönliche Wünsche umzusetzen. Wer entscheidet und veranlasst dann notwendige Dinge, regelt private wie geschäftliche Angelegenheiten?

Die nächsten Angehörigen sind dazu nicht automatisch berechtigt. Vielmehr tritt das Vormundschaftsgericht auf den Plan: Zunächst prüft es durch einen Gutachter die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen, um ihm dann gegebenenfalls einen "Betreuer" als rechtlichen Vertreter zwangsweise zur Seite zu stellen. Wer sich und seiner Familie im Notfall ein solches Betreuungsverfahren ersparen und seine Selbstbestimmung erhalten will, der sollte unbedingt eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.

"Mit dieser Willenserklärung bestimmt man in gesunden Tagen, welche Person die eigenen Interessen und Belange als Bevollmächtigter vertreten soll und auf welche Weise dies zu geschehen hat", erklärt Uwe Pankow von der Berliner Initiative Selbstbestimmung. Nur durch eine Vorsorgevollmacht lässt sich eine unerwünschte Zwangsdiagnose und eine gegen den eigenen Willen gerichtlich angeordnete "Betreuung" im Vorhinein rechtswirksam ausschließen. Alle Entscheidungen zum Aufenthalt, zur gesundheitlichen Behandlung oder in finanziellen Angelegenheiten bleiben unverändert in der eigenen Hand und können durch jederzeit widerrufbare Vollmachten geregelt werden, zum Beispiel durch eine übliche Kontovollmacht.

"Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht jeden einzelnen Bereich, für den sie gelten soll, detailliert beschreibt. Denn sonst kann vom Vormundschaftsgericht doch wieder zwangsweise ein so genannter Betreuer bestellt werden", betont Uwe Pankow. Von Generalvollmachten rät er aus diesem Grund ab. Unbedingt festzulegen sind in einer Vorsorgevollmacht auch die Bedingungen, unter denen sie in Kraft treten soll. Allgemeine Formulierungen können leicht zur Unwirksamkeit führen.

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es weitere Verfügungen, um persönliche Dinge vorbeugend für den Ernstfall zu regeln. In der so genannten Betreuungsverfügung benennt man eine Person seines Vertrauens, die im Betreuungsfall vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Über diesen Vorschlag kann sich das Gericht jedoch hinwegsetzen, weshalb die Initiative Selbstbestimmung vor dieser Art Verfügung warnt. Empfehlenswert ist es dagegen, ergänzend zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung aufzusetzen. Darin wird festgelegt, wie sich der Bevollmächtigte gegenüber behandelnden Ärzten und Behörden verhalten soll und welche medizinischen Maßnahmen erwünscht bzw. welche untersagt sind.

Für Uwe Pankow ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig wie ein Testament oder eine Lebensversicherung. "Die Vorsorgevollmacht ist das umfassendste Instrument zur Wahrung des eigenen Willens im Falle einer ernsten Erkrankung oder Behinderung", unterstreicht der Experte. Deshalb sollte eine Vollmacht auf die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse des Vollmachtgebers zugeschnitten sein. Von den meisten im Umlauf befindlichen Mustervollmachten rät Pankow dagegen ab, da diese rechtlich unsicher oder sogar gänzlich unwirksam seien.

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