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INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

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Selbstbestimmung statt Entmündigung im Alter

Das Recht, "Nein" sagen zu können: Vorsorgevollmacht der Berliner Initiative Selbstbestimmung schützt den erklärten Willen gegen Missbrauch und Zwang

Was kann ich tun, wenn ich im Alter einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, eigenmächtig persönliche Bedürfnisse umzusetzen? Wie möchte ich in einer Zeit behandelt werden, in der ich eigene Interessen und Wünsche nicht mehr selber äußern kann? Diese Fragen stellen sich Menschen in fortgeschrittenem Lebensalter nicht selten.

Was viele Senioren nicht wissen: Geraten sie in eine solche gesundheitliche Notsituation, sind Ehegatte oder Kinder nicht automatisch berechtigt, in wichtigen Belangen stellvertretend zu entscheiden und zu handeln. Das kann Vermögens-, Renten-, Versorgungs- und Rechtsangelegenheiten betreffen, aber auch den privaten Bereich, wie Unterbringung im Krankenhaus oder Altenheim, die Verab-reichung von Medikamenten oder die Durchführung medizinischer Eingriffe. Liegt hierzu keine schriftliche Vollmacht vor - eine so genannte Vorsorgevollmacht -, droht ein Betreuungsverfahren durch das Vormundschaftsgericht. Darin kann ihm - selbst gegen den Willen seiner Angehörigen - zwangsweise ein fremder "Betreuer" zugewiesen werden, der dann über persönliche Dinge entscheidet.

Doch "Entmündigung" im Alter durch fremd bestimmte Betreuung ist kein Schicksal. Die Initiative Selbstbestimmung in Berlin, die sich seit Jahren kritisch mit dem Betreuungsrecht auseinander setzt, hat eine spezielle Vorsorgevollmacht entwickelt, die den eigenen Willen wirksam schützt. Mit ihrer Hilfe lässt sich eine gerichtlich angeordnete Betreuung - und damit verbunden die Gefahr einer Einweisung in Heim oder Anstalt - sicher ausschließen. Mehr noch: Die spezielle Verfügung verhindert, dass der Vollmachtgeber überhaupt in eine rechtliche Abhängigkeit zu irgendeiner Person gerät - auch nicht der eigenen Familie.

"Manche der im Umlauf befindlichen Vollmachtsmuster sind auf Grund allgemeiner Formulierungen rechtlich anfechtbar oder sogar gänzlich unwirksam. Sie bewahren weder vor Missbrauch noch vor Zwangsbetreuung", erklärt Uwe Pankow, Chef der Initiative. "Wir raten grundsätzlich zu einer bedingten Vollmacht, die nur unter genau fest gelegten Bedingungen in Kraft tritt und jederzeit widerrufen werden kann." Nur so, ist Pankow überzeugt, lasse sich das Recht absichern, "nein" zu sagen und Entscheidungen über das eigene Leben selbst zu treffen.

Um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu verhindern, empfiehlt er außerdem, unabhängige, im Betreuungsrecht möglichst erfahrene Vorsorgebevollmächtigte mit der Wahrnehmung der Vorsorgevollmacht und der Durchsetzung des Selbst-bestimmungsrechts zu betrauen. Zweckmäßig ist auch die Bestellung mehrerer Bevollmächtigter. "Die Initiative stellt zu diesem Zweck zwei professionelle, im Notfall ständig erreichbare Vorsorgebevollmächtigte sowie einen freien Rechtsanwalt als Kontrollbevollmächtigten zur Verfügung", erläutert Pankow.

Absolute Besonderheit der Vorsorgevollmacht der Berliner Initiative ist eine Rechtsschutzgarantie. Mit ihrem Vollmacht-Paket werden auch sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten abgedeckt, die bei einer eventuellen Anfechtung der Vollmacht entstehen könnten. Sollte es dennoch zu einer rechtlich zulässigen Zwangsbetreuung kommen, zahlt die Initiative die Gebühren der vergangenen drei Jahre zurück.

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