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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

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Rechtsschutz für den eigenen Willen

Interview mit Uwe Pankow, Gründer der Initiative Selbstbestimmung in Berlin

Herr Pankow, derzeit wird im Bundestag eine Stärkung der Vorsorgevollmacht diskutiert, um die stark angestiegene Zahl der gesetzlichen Betreuungen zu reduzieren. Wie wichtig ist eine solche Vollmacht tatsächlich für die Bürger?

Pankow: Eine Vorsorgevollmacht ist in der privaten Lebensvorsorge der Menschen eigentlich noch wichtiger als ein Testament oder eine Lebensversicherung. Sie bietet dem einzelnen Bürger - so hat es auch die Justizministerkonferenz zum Ausdruck gebracht - als einziges Rechtsinstitut die Möglichkeit, sein Selbstbestimmungsrecht abzusichern, sei es im Falle einer ernsten Erkrankung oder Behinderung oder wenn versucht werden sollte, ihm die Geschäftsfähigkeit bzw. den freien Willen abzusprechen.

In diesem Zusammenhang warnen Sie allerdings vor im Umlauf befindlichen Mustervollmachten…

Pankow: Mit einer Vorsorgevollmacht können für wichtige persönliche Entscheidungsbereiche wie Vermögens-, Renten-, Versorgungs- und Rechtsangelegenheiten, aber auch den privaten Bereich, wie Unterbringung im Krankenhaus oder Altenheim, die Verabreichung von Medikamenten oder die Durchführung medizinischer Eingriffe vorab Regelungen getroffen werden, mit denen die Selbstbestimmung abgesichert werden kann. Dazu muss eine Vorsorgevollmacht jedoch rechtlich unanfechtbar sein, damit das Gericht nicht doch noch eine Betreuung zwangsweise verfügen kann. Manche Mustervollmachten enthalten aber auf Grund allgemeiner Formulierungen gefährliche Lücken oder sind sogar gänzlich unwirksam. Sie bewahren weder vor Missbrauch noch vor Zwangsbetreuung. Im Ernstfall kann das für den Betroffenen gefährlich werden.

Worauf ist sonst noch bei einer Vorsorgevollmacht zu achten?

Pankow: Im Unterschied zum Bundesjustizministerium empfehlen wir grundsätzlich nur bedingte Vollmachten, die ausschließlich unter genau fest gelegten Bedingungen in Kraft treten und jederzeit widerrufen werden können. Nur so lässt sich das Recht absichern, "nein" zu sagen und Entscheidungen über das eigene Leben selbst zu treffen. Außerdem muss die Vollmacht detailliert jeden einzelnen Bereich aufführen, für den sie gelten soll.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht abschließen?

Pankow: Der Gefahr einer Zwangsbetreuung ist im Prinzip jeder ausgesetzt, sei es in Folge eines Unfalls, einer Erkrankung oder altersbedingter Pflegebedürftigkeit oder aufgrund einer psychiatrischen Diagnose. Damit verbunden ist das reale Risiko, die eigene Wohnung zu verlieren, zwangsweise in ein Heim oder eine Anstalt eingewiesen zu werden und die Verfügung über das eigene Vermögen an Dritte abgeben zu müssen. Daher sollte jeder, soweit er volljährig ist, eine Vorsorgevollmacht abschließen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Vollmachtgeber nicht bereits in Betreuung befindet, nicht zwangseingewiesen ist und keine relevanten Straftaten begangen hat, für die er auf verminderte Schuldfähigkeit hin untersucht werden soll.

Die Initiative Selbstbestimmung beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Rechtsinstrument der Vorsorgevollmacht. Gemeinsam mit Rechtsanwälten, die auf das Betreuungs- und Unterbringungsrecht spezialisiert sind, haben Sie Ihre Erfahrungen nun in eine professionelle Form der Vorsorgevollmacht eingebracht. Was bietet diese Vollmacht der Initiative Selbstbestimmung?

Pankow: Mit unserer speziellen Vorsorgevollmacht sichern wir die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers gegen jede staatliche, soziale oder familiäre Intervention. Das heißt, niemand kann ihn gegen oder ohne seinen Willen in Betreuung bringen und zwangsweise in Heim oder Anstalt einweisen lassen - weder das Vormundschaftsgericht mit einem Betreuer, noch die eigene Familie.

Wie stellen Sie das sicher?

Pankow: Der entscheidende Vorteil unserer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass der Vollmachtgeber rechtlich nicht in Abhängigkeit von anderen Personen gerät. Er alleine bestimmt, wer zum Beispiel über sein Bankkonto verfügen darf, und kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Dies garantiert die mit uns vertraglich vereinbarte Vorsorgevollmacht, die ihrerseits jederzeit widerrufbar ist. Nur so lässt sich sicherstellen, dass ein "Nein" als Ausdruck des eigenen Willens seine Bedeutung behält.

Ein Nachteil der Vorsorgevollmacht ist es, dass der Vollmachtgeber die von ihm bevollmächtigten Personen im Ernstfall möglicherweise nicht mehr selber kontrollieren kann. Wie lösen Sie dieses Problem?

Pankow: Wer mit uns eine Vorsorgevollmacht abschließt, hat professionelle, im Notfall ständig erreichbare Vorsorgebevollmächtigte, die die vertraglich vereinbarten Entscheidungen unabhängig und konsequent umsetzen. Ihr einziges Interesse ist der Erhalt der Selbstbestimmung des Vollmachtgebers, einschließlich dessen Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Regelmäßig stellen wir dafür zwei Vorsorgebevollmächtigte zur Verfügung, so dass an 365 Tagen des Jahres 24 Stunden Erreichbarkeit sichergestellt ist. Zusätzlich kontrolliert ein Spezialanwalt die Durchführung und Durchsetzung der Vorsorgevollmacht als Überwachungsbevollmächtigter. Die Selbstbestimmung ist durch unsere Vorsorge-vollmacht zu jedem Zeitpunkt so sicher, dass wir darauf als Einzige sogar eine Rechtsschutzgarantie geben.

Wie sieht diese Garantie aus?

Pankow: Die Rechtsschutzgarantie bieten wir im Leistungspaket mit unserer Vorsorgevollmacht an. Sie deckt sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ab, die bei einer eventuellen Anfechtung unserer Vorsorgevollmacht entstehen könnten. In dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass es entgegen unserer Zusage doch zu einer rechtlich zulässigen Zwangsbetreuung oder Zwangseinweisung kommen sollte, zahlt die Initiative Selbstbestimmung die Gebühren für die letzten drei Jahre an den Vertragsnehmer zurück.

Was kostet denn Ihr Vorsorge-Paket?

Pankow: Das Paket bieten wir, einschließlich der Stellung eines überwachungs-bevollmächtigten freien Rechtsanwalts und voller Rechtsschutzgarantie, im ersten und zweiten Jahr für jeweils 125 Euro an, ab dem dritten Jahr beträgt die jährliche Gebühr 55 Euro, ab dem elften Jahr 30 Euro. Da wir vorerst unseren Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg haben, kommen in anderen Bundesländern Ortszuschläge hinzu.

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