Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.
Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:
Die Initiative Selbstbestimmung
Niemand darf Sie gegen Ihren Willen betreuen, in ein Heim oder in die „Geschlossene“ einweisen...
Per Gesetz wurde das Subsidaritätsprinzip individualisiert. Dadurch kann seit dem 1. Januar 1999 psychiatrisch/ staatlich verordnetem Zwang vorgebeugt werden. Wie das geht? Durch eine vorab vertraglich abgeschlossene Vorsorgevollmacht (Vo-Vo) entsprechend § 1896 Abs. 2 BGB. Im Ergebnis kann Sie niemand gegen Ihren Willen betreuen, in ein Heim oder in die „Geschlossene“ einweisen.
Die Bedingungen dafür sind:
- Sie haben keine Straftat begangen, die nach Strafgesetzbuch verhandelt wird,
- Volljährigkeit bei Unterzeichnung der Vo-Vo,
- Sie sind bei der Unterzeichnung nicht psychiatrisch interniert oder zwangsbetreut,
- die Vo-Vo oder Teile davon sind nicht durch Ihren Widerruf unwirksam gemacht worden (was jederzeit beidseitig möglich ist, da die Vo-Vo freiwillig abgeschlossen wird),
- Sie bestimmen in der Vo-Vo einen Rechtsanwalt als Überwachungsbevollmächtigten.
Der gewählte Vorsorgebevollmächtigte setzt im Bedarfsfall vertraglich vereinbarte Schritte energisch und ohne „wenn und aber“ um. Er muss nicht gewährleisten, ein „besserer“ Arzt oder „besserer“ Betreuer sein zu wollen, sondern Ihre Selbstbestimmung abzusichern. Der Rechtsanwalt überwacht dies als Organ der deutschen Rechtspflege und schließt gleichzeitig Maßnahmen eines Vormundschaftsgerichtes vorbeugend und rechtswirksam aus.
Alle notwendigen Schritte und Formalitäten bietet die Initiative Selbsbestimmung im Paket an.
Die Vorsorgevollmacht* (Vo-Vo)
(*nun in der Form eines speziellen Typs einer Patientenverfügung, PatVerfü mit eingebauter Vorsorgevollmacht - siehe www.patverfue.de)Die Initiative Selbstbestimmung bietet Ihnen alle notwendigen Schritte der Vorsorgevollmacht im Paket an:
- einen professionellen, bei Zwangseinweisung ständig erreichbaren, Vorsorgebevollmächtigten,
- einen auf Betreuungs- und Unterbringungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt als Überwachungsbevollmächtigten,
- Registrierung im Zentralregister Vorsorgevollmacht* mit Ausweis.
Warn-Hinweis:
Die Vorsorgevollmacht* bietet Schutz vor fremden Zugriff durch Dritte auf den eigenen Körper und auf die Bestimmung seiner Selbst. Die eigene Selbstbestimmung gegen gesellschaftliche oder auch familiäre Einflussnahme - sei es durch Zwangs- oder Heimeinweisung - wird gewährleistet. Nach Buchstaben und Geist der Vorsorgevollmacht* hat jeder das Recht auf seinen eigenen Körper, ohne dass eine staatlich/psychiatrische Intervention dies einschränken kann. Dies gilt auch bei einer angekündigten Selbsttötung.
Die Initiative Selbstbestimmung kann zwar nicht die gesellschaftlichen, familiären oder persönlichen Gründe beseitigen, die jemanden in den "Wahnsinn" treiben, aber sie kann gewährleisten, dass man seinen "Wahnsinn" ohne irgendeine Einschränkung der Menschenrechte leben kann. Mit der Vorsorgevollmacht* werden sich die gesellschaftlichen und familiären Umstände so verändern, dass man nicht mehr in den "Wahnsinn" getrieben wird.
Menschliches Verhalten hat Gründe, keine Ursachen!
Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht*, dem wirksamen Schutz vor fremd bestimmter Betreuung und Zwangseinweisung, erhalten Sie bei:
Initiative Selbstbestimmung -
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht*
oder zum selberstricken: www.vo-vo.de/index2.htmVorbergstr. 9a
10823 Berlin
E-mail:Wir, die Initiative Selbstbestimmung betonen, dass wir weder konfessionell noch weltanschaulich gebunden sind. Wir sind jedem Menschen gegenüber offen, der sich an uns wendet.
Niemand soll Sie gegen Ihren Willen betreuen,
in ein Heim oder in die "Geschlossene" einweisen!Wie die Vorsorgevollmacht* das Selbstbestimmungsrecht umfassend sichern kann!
(*nun in der Form eines speziellen Typs einer Patientenverfügung, PatVerfü - siehe www.patverfue.de)Die Presse berichtet: Frankfurter Rundschau - Artikel am 8. Juli 2003
Der Inhaber der Initiative Selbstbestimmung, Uwe Pankow, stellt sich vor