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Unser Angebot hat seit dem 18. Juni 2009 nur noch historischen Wert. An diesem Tag hat der Deutsche Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen mit einem Gesetz festgeschrieben.

Wenn Sie an einer Patientenverfügung interessiert sind, die Sie zuverlässig vor unerwünschtem psychiatrischen Zwang bewahren kann, dann besuchen Sie die Website der neuen PatVerfü:

PatVerfü

INITIATIVE SELBSTBESTIMMUNG
Kompetenzzentrum Vorsorgevollmacht

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Information zur freien Verfügung für die Presse

Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

Zwangsbetreuung ist Entmündigung

Sicheren Schutz gegen Fremdbestimmung leistet die von der Berliner Initiative Selbstbestimmung entwickelte Vorsorgevollmacht

Kaum zu glauben: Erst 1992 wurde das aus der Kaiserzeit stammende Vormundschaftsrecht, Grundlage für die Entmündigung und Abschiebung alter, kranker oder behinderter Menschen, in Deutschland abgeschafft. An seine Stelle trat ein neues Recht, das die Betreuung der Patienten in den Mittelpunkt rückte und den Erhalt ihrer Selbstbestimmung und Würde versprach.

Doch das Betreuungsrecht verfehlte sein Ziel. Seit 1992 hat sich die Zahl der gesetzlichen Betreuungen auf über eine Million mehr als verdoppelt, die Zahl der Zwangseinweisungen ist gar um das Dreifache gestiegen. Experten sind überzeugt, dass sich durch das Betreuungsrecht die Bereitschaft zur Verordnung von Zwangsmaßnahmen erhöht hat.

Vor allem aus finanziellen Gründen - alleine in Nordrhein-Westfalen sollen die Betreuungskosten innerhalb von zehn Jahren von 2,5 Millionen D-Mark auf 104 Millionen Euro gestiegen sein - zielt eine Bundesratsinitiative, die derzeit im Parlament beraten wird, auf eine Reduzierung der Betreuungsfälle und eine Stärkung der persönlichen Vorsorge durch die Bürger ab.

Die geplante Reform sieht vor, dass künftig gegen den freien Willen des Betroffenen keine Betreuung mehr möglich sein soll. Kritiker sehen darin jedoch einen Etikettenschwindel, solange Vormundschaftsrichter mit Hilfe von psychiatrischen Gutachten einen "krankheitsbedingten Mangel des freien Willens" feststellen und so doch wieder eine Zwangsbetreuung einrichten können. Mehrere Sozialverbände und Menschenrechtsinitiativen fordern für den Gesetzesentwurf daher die Formulierung, dass niemand gegen seinen erklärten Willen unter Betreuung gestellt werden kann - nur so sei ein Missbrauch wirklich ausgeschlossen.

Auflösung der Wohnung und erzwungene Heimaufenthalte

Das Dilemma des geltenden Betreuungsrechts wurde kürzlich bei einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages deutlich. Dort schilderte etwa Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen, die dramatischen Folgen einer "Betreuung" für einzelne Betroffene, von geplünderten Konten über aufgelöste Wohnungen bis hin zur Abschiebung ins Heim oder psychiatrischer Zwangsbehandlung. Der Gerontopsychiater und Vorsitzende der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter, Prof. Dr. Dr. Rolf D. Hirsch, legte in der Anhörung dar, wie psychiatrische Gutachten regelmäßig völlig willkürlich ausfallen und mitunter allein schon ein gewisses Alter ausreicht, um eine Betreuung mit umfassender Entrechtung einzurichten.

Gegen Willkür und Entmündigung durch Zwangsbetreuung kämpft bereits seit 1999 die Initiative Selbstbestimmung in Berlin. Ihr Anliegen: der Vorrang des freien Willens von Menschen in gesundheitlich kritischen Situationen und der Erhalt ihres Selbstbestimmungsrechts gegenüber staatlicher, sozialer oder familiärer Bevormundung.

Uwe Pankow, Gründer der Initiative, ist auch Gründungsmitglied der International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA) mit Sitz in Basel. Er und seine ehrenamtlichen Mitstreiter haben einen wirksamen Hebel entdeckt, mit dem die Selbstbestimmung des Einzelnen auch gegen Anfechtungen durch Gerichte, Betreuer oder sogar die eigene Familie sichergestellt werden kann: die Vorsorgevollmacht.

Spezielle Vorsorgevollmacht sichert die Selbstbestimmung

Dieses Rechtsinstrument wurde 1999 im Betreuungsrecht verankert, um Menschen die Möglichkeit zu geben, vorbeugend für den Ernstfall eine Person ihres Vertrauens als rechtlichen Vertreter in allen wichtigen Angelegenheiten bestimmen zu können. Der Vorsorgevollmacht wurde im Gesetz Vorrang vor der gerichtlichen Anordnung einer Betreuung eingeräumt; gegen den Willen des Bevollmächtigten als Verbündetem des Betroffenen ist dann wiederum keine zwangsweise Einweisung in ein Heim oder Anstalt mehr möglich.

Darauf aufbauend entwickelte die Initiative Selbstbestimmung mit Unterstützung spezialisierter Rechtsanwälte aus der Vorsorgevollmacht ein wirkungsvolles Instrument zur umfassenden Sicherung des Selbstbestimmungsrechts. Die zwangsweise Bestellung eines Betreuers lässt sich damit schon im Vorfeld verhindern, Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung werden unmöglich gemacht. Alle Entscheidungen zum Aufenthalt, zur gesundheitlichen Behandlung oder in finanziellen Angelegenheiten bleiben unverändert in der eigenen Hand und können durch jederzeit widerrufbare Vollmachten geregelt werden, zum Beispiel durch eine übliche Kontovollmacht.

In ihrem Rundum-Sorglos-Paket bietet die Initiative ihre Vorsorgevollmacht sogar mit Rechtsschutzgarantie an; sie stellt dafür einen Vorsorgebevollmächtigten sowie einen überwachungsbevollmächtigten Rechtsanwalt. So lässt sich wirksam verhindern, im Ernstfall gegen den eigenen Willen in Abhängigkeit von anderen Personen zu geraten - und das Recht schützen, Entscheidungen über das eigene Leben auch selbst zu treffen.


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